1. Vertragsgegenstand

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil des zwischen CCS-Crowd Control Security GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Auftragsschreiben (Offert). Die von der CCS GmbH zu erbringende Sicherheitsdienstleistungen (Leistungen), das hierfür vom Auftraggeber zu erbringende Entgelt sowie allfällige vertragliche Nebenpflichten der Vertragsparteien werden im Auftragsschreiben (Offert) konkretisiert. Sollten zwischen einzelnen Bestimmungen des Auftrages und den gegenständlichen AGB Widersprüche bestehen, ist der Inhalt des Auftrages rechtlich verbindlich.

 

  1. Subunternehmen

Die CCS GmbH ist berechtigt, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) durchführen zu lassen. Wird die gesamte Leistung durch Dritte erbracht, so ist die CCS GmbH verpflichtet, den Auftraggeber über die Leistungsdurchführung durch Dritte vorweg zu informieren.

 

  1. Leistungsumfang

Die Konkretisierung des vereinbarten Leistungsumfangs ist von den Vertragsparteien in Form einer schriftlichen Vereinbarung zu definieren, welche als Grundlage für die Auftragserfüllung dient. Wurden vereinbarte Leistungen nicht schriftlich konkretisiert, erbringt die CCS GmbH die Leistung nach Kriterien der Zweckmäßigkeit im eigenen Ermessen.

 

  1. Haftung, Haftungsbeschränkung und Versicherung

Aus der Dienstleistung der CCS GmbH resultierende Schäden werden, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung der CCS GmbH getragen.

Die Haftung der CCS GmbH ist daher für jeden Schadensfall auf die Höchstsumme von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf einen (versicherten) Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung der CCS GmbH nur bei Vorsatz und grobem Verschulden gegeben und umfasst nicht Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Arbeitgeber, reine Vermögensschäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Verdienst Endgang.

 

  1. Rücktrittsrecht

Die CCS GmbH ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn der Auftraggeber überschuldet und/oder zahlungsunfähig wird. Oder wenn gegen den Auftraggeber das Konkursverfahren eröffnet wird oder mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird.

 

  1. Zahlungsbedingungen; Mahnspesen

1/3 Teilzahlung der Gesamtsumme bei Auftragserteilung

1/3 Teilzahlung der Gesamtsumme: 30 Tage vor der Veranstaltung

1/3 Teilzahlung der Gesamtsumme nach Endabrechnung der Veranstaltung

Alle Nebenkosten des Auftrages, wie zum Beispiel Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Mit Ausnahme von Anzahlungsrechnungen sind sämtliche Rechnungen auch dann, wenn Beanstandungen – wie Mängelrügen – geltend gemacht werden, innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug wird eine Zahlungserinnerung versendet, anschließend die erste Mahnung mit Mahnspesen in der Höhe von 6,- € und des weiteren die zweite Mahnung in der Höhe von 12,- € verrechnet.

Der Anspruch auf Mahnspesen und Verzugszinsen setzt kein Verschulden des Kunden voraus.

 

  1. Stornokosten

Storniert der Auftraggeber von ihm beauftragte Leistungen 96 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn werden Stornokosten im Umfang von 25% des vereinbarten (geschätzten) Auftragsvolumens verrechnet. Storniert der Auftraggeber von ihm beauftragte Leistungen innerhalb von 48 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn werden Stornokosten im Umfang von 50% des vereinbarten (geschätzten) Auftragsvolumens verrechnet.

 

  1. Datenschutz

Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass personenbezogene Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der CCS GmbH automationsunterstütz gespeichert, verarbeitet und im notwendigen Ausmaß an Dritte (z.B. Verständigung Exekutive, etc.) weitergegeben werden. Die CCS GmbH verpflichtet sich, zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Auftraggebers im Sinne des Datenschutzgesetzes zu schützen und verpflichtet seine MitarbeiterInnen ausdrücklich zur Geheimhaltung der Daten im Sinne des jeweils gültigen Datenschutzgesetzes.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB oder besonderen Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige, anfechtbare oder undurchführbare Bestimmung so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der ungültigen, anfechtbaren und undurchführbaren Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

 

  1. Beschäftigung von CCS-Personal / Abwerbeverbot

Der Arbeitgeber darf Personal, welches von der CCS GmbH zur Dienstausführung beauftragt ist bzw. war, oder ihm hierfür vorgestellt wurde, während der Dauer des Vertrags zwischen Arbeitgeber und CCS GmbH und ein Jahr nach dessen Ablauf weder abwerben, noch selbst oder durch Dritte beschäftigen. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vereinbarung, ist er verpflichtet, der CCS GmbH Ersatzkosten in der Höhe eines Bruttojahresentgeltes des betroffenen Mitarbeiters, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 5.000,- € zu bezahlen. Als Berechnungsgrundlage wird der Durchschnittsverdienst der letzten drei Beschäftigungsmonate herangezogen.

 

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist das für Wien sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.